Nach Artikel 5 des Grundgesetzes ist die Kunst frei. Doch es finden immer häufiger Proteste gegen Ausstellungen, Filme oder Theaterstücke statt mit der Begründung, Gefühle würden verletzt, Minderheiten nicht angemessen vertreten oder ähnliches.
In der zweiten Folge unserer Reihe setzen wir die Diskussion fort.
Caravaggio hat großartige Bilder gemalt, aber er war ein Mörder. Es ist klar, dass bei rechtswidrigem Handeln die Justiz zuständig ist, aber wie sieht es mit der Rezeption der Kunstwerke aus? Jüngst protestierten Frauen in Paris gegen den aktuellen Film „J’accuse“ von Roman Polanski, der der Vergewaltigung angeklagt ist. Kann man sich seinen Film noch anschauen? Wie gehen wir mit homophoben, antisemitischen, sexistischen Texten in der Kunst um – wie z. B. im Rap? Oder mit Musikern, die der Vergewaltigung junger Frauen angeklagt wurden – mögen wir diese Musik nicht mehr hören? Werden Geschmacksurteile mit moralischen Vorwürfen vermengt? Und warum fällt es manchmal schwer, Kunstwerke unabhängig von der Intention oder dem Lebenswandel ihrer Urheber zu betrachten. Sind wir aber auch zu sensibel geworden, können mit einer scharfen Kritik nicht mehr umgehen? Oder kann es gute Gründe geben, sich gegen ein Kunstwerk auszusprechen? Was bedeuten diese Auseinandersetzungen für die Freiheit der Kunst und die Freiheit in der Gesellschaft?
Jens Balzer, Musikkritiker und Autor von „Pop und Populismus“
Ralf König, Comiczeichner
Catherine Newmark, Philosophin und Kulturjournalistin
Moderation: Jörg Biesler
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Die Diskussion vom 27. November mit Stefan Bachmann, Selina Pfrüner und Hanno Rauterberg ist vom WDR aufgezeichnet und in der WDR-Mediathek abrufbar: https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr3/wdr3-forum/index.html